Sicherheit im und am Schwimmbecken
Auch bei Erfüllung aller Sicherheitsvorschriften können von einem Schwimmbecken Gefahren für Kinder ausgehen, besonders dann, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Ihr Schwimmbecken muss über bestimmte Ausstattungselemente verfügen. Bei der Nutzung Ihres Pools sind verschiedene Regeln unbedingt zu beachten. Doch denken Sie dabei stets daran, dass nichts Wachsamkeit und die Aufsicht durch einen Erwachsenen zu ersetzen vermag.
Gesetzliche Vorgaben
In Frankreich ist jeder Besitzer eines Swimmingpools gesetzlich dazu verpflichtet, den Zugang zum Becken so abzusichern, dass dieses für Kinder unter 5 Jahren keine Gefahr darstellt. Achten Sie auf die Einhaltung dieser Vorschrift.
Das Gesetz vom 3. Januar 2003 mit Bezug auf die Sicherheit von Schwimmbecken, verschärft durch die diesbezügliche Durchführungsverordnung vom 31. Dezember 2003, verpflichtet jeden Besitzer eines Swimmingpools in Frankreich und dessen Überseedepartements dazu, jedes eingegrabene oder auch halb eingegrabene Schwimmbecken mit einer normgerechten Sicherheitseinrichtung (Alarmanlage, Sperre, Überdachung oder Abdeckung) zu versehen. Diese Vorschrift gilt für alle bestehenden Swimmingpools unabhängig von deren Nutzung und Baujahr. In Anwendung der Art. L128-1 ff. und R128-1 ff. des frz. Baugesetzbuchs sind die Auftraggeber von nach dem 1. Januar 2004 errichteten oder installierten Schwimmbecken gesetzlich dazu verpflichtet, dieses mit Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Ertrinken auszustatten. Die diesbezüglichen Einrichtungen müssen spätestens beim Einlassen des Wassers bzw. im Falle, dass ihre Anbringung eine vorangehende Befüllung erforderlich machen sollte, zum Abschluss der Arbeiten am Becken installiert sein.
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Vorbeugende Empfehlungen
Selbst das leistungsstärkste Sicherheitssystem kann eine Aufsicht über Ihre Kinder nicht ersetzen. Wie die Statistiken immer wieder belegen, sind Kinder unter 5 Jahren am meisten gefährdet. Unfälle passieren nicht immer nur anderen … Seien Sie daher wachsam und handeln Sie nach den folgenden Empfehlungen:
- • LASSEN SIE EIN KIND IN DER NÄHE EINER WASSERFLÄCHE – GLEICH WELCHER ART – NIEMALS UNBEAUFSICHTIGT
- • ACHTEN SIE STETS DARAUF, IHR KIND KEINEN MOMENT AUS DEN AUGEN ZU VERLIEREN
- • Übertragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf eine einzelne Person
- • Verstärken Sie die Aufsicht, wenn das Schwimmbecken von mehreren genutzt wird
- • Bringen Sie Ihren Kindern das Schwimmen so früh wie möglich bei
- • Benetzen Sie Nacken, Arme und Beine, ehe Sie sich ins Wasser begeben
- • Machen Sie sich mit den wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen – insbesondere solchen zur Rettung von Kindern – vertraut
- • Untersagen Sie in Gegenwart kleiner Kinder Kopfsprünge und Sprünge vom Beckenrand
- • Untersagen Sie das Rennen sowie allzu lebhafte Spiele am Beckenrand
- • Achten Sie darauf, dass Kinder, die noch nicht richtig schwimmen können und unbegleitet sind, sich nur mit Schwimmweste oder Schwimmkissen ins Wasser begeben
- • Lassen Sie niemals Spielzeug in der Nähe des Schwimmbeckens oder im Becken selbst liegen, wenn dieses unbeaufsichtigt ist
- • Halten Sie das Wasser stets klar und sauber
- • Bewahren Sie Produkte zur Wasseraufbereitung für Kinder unzugänglich auf
Ferner sollten Sie vorsehen:
- • ein Schnurlostelefon in der Nähe des Beckens, damit Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind, während Sie telefonieren
- • Rettungsring und Schwimm-Angel in Beckennähe
Sollte trotz alledem einmal ein Unfall geschehen:
- • Bringen Sie das Kind so rasch wie möglich aus dem Wasser
- • Rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst und befolgen Sie die Ihnen erteilten Anweisungen
- • Ersetzen Sie durchnässte Bekleidung durch warme Decken
- • Merken Sie sich die Notrufnummern und hängen Sie diese in unmittelbarer Nähe des Schwimmbeckens aus.
- • Feuerwehr/Rettungsleitstelle: in Deutschland 112
- • Notruf: in Deutschland 110
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